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Aktuelles der DRB GmbH

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Versicherungen und Kapitalanlagen

 


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Kraftfahrt


KFZ-Schein nicht im Auto belassen. Ein Urteil des Landesgerichts Celle (AZ: 8K62/07) besagt, dass das verwahren des KFZ-Scheins eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung darstellt. Dieses Urteil erlaubt es dem Versicherer im Falle des Diebstahls Leistungen zu kürzen. Die unkomplizierte Lösung unsererseits lautet. Die Richtige Beratung und das richtige Bedingungswerk wird diese Kürzung verhindern, wenn im KFZ-Versicherungsvertrag ,,grobe Fahrlässigkeit‘‘ mitversichert gilt.

Wir prüfen gerne ihr Bedingungswerk. Rufen Sie uns an.

Gesetzliche Rente


Werte der Eckrentner (45 Arbeitsjahre durchschnittlich)


Jahr 2009

Ost: 977€
West 1101€

Tatsächliche Rente im Durchschnitt

Jahr 2009
Ost: Mann - 1019€ / Frau - 700€
West: Mann - 969 € / Frau - 500€

Verglichen für die tatsächliche Rente wurden Erfurt + Potsdam mit Ludwigshafen und Pirmasens

Lebenserwartung

Jahr 2008
Ost: Mann - 76,1 / Frau - 82,2
West: Mann - 77,4 / Frau - 82,5

Gesetzliche Krankenversicherung / private Krankenversicherung


Am 22.09.2010 hat das Bundeskabinett erneut eine Gesundheitsreform verabschiedet. Die wesentlichen Punkte:
Die Kassenbeiträge werden ab 01.01.2011 von 14,8% auf 15,5% angehoben. Der Arbeitgeber Beitrag wird bei 7,3 % eingefroren. Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 1,95 % und bei Kinderlosen mit 2,2%.

Künftige Kostensteigerungen übernimmt der versicherte in Form von Zusatzbeiträgen. Diese sind nicht mehr ,,gedeckelt‘‘.
,,Gutverdiener‘‘ können bereits 1 Jahr nach überschreiten der Pflichtgrenze (2011 44.550€) in eine Private Krankenversicherung wechseln. Zuvor war dies erst nach 3 Jahren möglich.

Fazit von uns: Dies ist keine Reform, sondern reine Flickenschusterei.

Hausratversicherung


Einbruchdiebstahl und das richtige Verhalten (Diebesgut – Liste)

Wird in ihr Haus oder ihre Wohnung eingebrochen, ist unbedingt eine Anzeige gegen unbekannt bei der Kriminalpolizei zu erstatten. Aber Achtung: Sie sind verpflichtet für ihre Versicherung eine vollständige Liste der gestohlenen Gegenstände einzureichen. Dazu werden Sie schon bei der Aufnahme der Anzeige von der Polizei befragt. Wer keine oder eine unvollständige Liste der gestohlenen Sachen einreicht hat mit einer Leistungskürzung zu rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Langerichtes Oldenburg hervor. Daher sollten sie die Angaben bei der Anzeige gut überdenken, bzw. bei Unvollständigkeit sofort und unverzüglich eine Nachmeldung machen. Es darf und sollte kein Unterschied zwischen der Liste der entwendeten Gegenstände für den Versicherer und der Aufstellung in der polizeilichen Anzeige bestehen. Sollte in der Aufregung etwas vergessen werden, dann bitte unbedingt dies nicht nur dem Versicherer sondern sofort auch der Polizei mitteilen/nachmelden.

Im verhandelten Fall war die Liste unvollständig und erst einen Monat nach dem Einbruch beim Versicherer eingegangen. Dabei gab es erhebliche Abweichungen gegenüber der Anzeige bei der Polizei. Das Gericht musste entscheiden, in welcher Höhe ein Abzug seitens des Versicherers erfolgen durfte. In diesem Fall sei ein Abzug von 40 Prozent gerechtfertigt, entschied das LG Oldenburg (AZ: 132 O 3064/09)




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