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Was man zum Thema Erbrecht
wissen sollte
Wir weisen darauf hin, dass
sich die gesetzl. Grundlagen ändern können.
Die folgenden Ausführungen geben den Stand vom Juli 2001 wieder.
Erbrecht
Die Erbfallregelung kann zu
Lebzeiten des Erblassers entweder in einer testamentarischen Verfügung
individuell
bestimmt werden, oder sie erfolgt nach der gesetzl. Erbfolge.
Bei der gesetzlichen Erbfolge
überlässt man die Aufteilung des Nachlasses den Regelungen
des Gesetzgebers.
Diese Regelung lässt sich per Testament außer Kraft setzen.
Ein Testament ist immer sinnvoll, z.B. wenn die gesetzl. Erbfolge
nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht, wenn Grundbesitz
oder größere Vermögenswerte vorhanden sind oder
die Erben nicht sofort darüber verfügen sollen.
Ein Testament muss bestimmte Kriterien erfüllen, um als solches
rechtswirksam zu sein.
Als Erbe stellt sich die Frage,
ob man den Nachlass annimmt. Wenn dieser überschuldet ist,
kann man auch die Verbindlichkeiten erben. Mit der Kenntnis von
der Erbschaft und dem Grund, d.h. ob testamentarischer oder gesetzlicher
Erbe, beginnt die sechswöchige Ausschlagungsfrist. Anwaltlicher
Ratschlag empfiehlt sich.
Was
man zum Thema Trauerfall wissen sollte
Erbschaftssteuer
| Steuerklasse
I |
Freibetrag
in EURO |
| 1.
Ehegatten |
307.000 |
| 2.
Kinder und Stiefkinder |
205.000 |
3.
Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder
|
51.200 |
| 4.
Eltern und Voreltern |
51.200 |
| |
|
| Steuerklasse
II |
|
| 1.
Geschwister |
10.300 |
2.
Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern
|
10.300 |
| 3.
Stiefeltern |
10.300 |
| 4.
Schwiegerkinder |
10.300 |
| 5.
Schwiegerkinder |
10.300 |
| 6.
geschiedene Ehepartner |
10.300 |
| |
|
Steuerklasse
III
Alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen |
5.200 |
Die
Steuersätze sind gestaffelt.
Je nach Höhe des Vermögens beträgt
der Steuersatz in Klasse
I: 7 - 30 %
II 12-40 %
III: 17-50 %
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