Erben / Testament

Was man zum Thema Erbrecht wissen sollte

Wir weisen darauf hin, dass sich die gesetzl. Grundlagen ändern können.
Die folgenden Ausführungen geben den Stand vom Juli 2001 wieder.

Erbrecht

Die Erbfallregelung kann zu Lebzeiten des Erblassers entweder in einer testamentarischen Verfügung individuell
bestimmt werden, oder sie erfolgt nach der gesetzl. Erbfolge.

Bei der gesetzlichen Erbfolge überlässt man die Aufteilung des Nachlasses den Regelungen des Gesetzgebers.
Diese Regelung lässt sich per Testament außer Kraft setzen. Ein Testament ist immer sinnvoll, z.B. wenn die gesetzl. Erbfolge nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht, wenn Grundbesitz oder größere Vermögenswerte vorhanden sind oder die Erben nicht sofort darüber verfügen sollen.
Ein Testament muss bestimmte Kriterien erfüllen, um als solches rechtswirksam zu sein.

Als Erbe stellt sich die Frage, ob man den Nachlass annimmt. Wenn dieser überschuldet ist, kann man auch die Verbindlichkeiten erben. Mit der Kenntnis von der Erbschaft und dem Grund, d.h. ob testamentarischer oder gesetzlicher Erbe, beginnt die sechswöchige Ausschlagungsfrist. Anwaltlicher Ratschlag empfiehlt sich.

Was man zum Thema Trauerfall wissen sollte

Erbschaftssteuer

Steuerklasse I Freibetrag in EURO
1. Ehegatten 307.000
2. Kinder und Stiefkinder 205.000
3. Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder
51.200
4. Eltern und Voreltern 51.200
   
Steuerklasse II  
1. Geschwister 10.300
2. Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern
10.300
3. Stiefeltern 10.300
4. Schwiegerkinder 10.300
5. Schwiegerkinder 10.300
6. geschiedene Ehepartner 10.300
   
Steuerklasse III
Alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen
5.200

Die Steuersätze sind gestaffelt.
Je nach Höhe des Vermögens beträgt
der Steuersatz in Klasse
I: 7 - 30 %
II 12-40 %
III: 17-50 %

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