In vielen Großunternehmen ist die Betriebsrente längst selbstverständlich. Im Mittelstand herrscht dagegen noch Nachholbedarf. Viele mittelständische Arbeitsgeber wissen nicht, dass ihre Mitarbeiter ein gesetzliches Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung haben.
Die Lösung
Die Pensionskasse ist maßgeschneidert für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet Ihnen als Arbeitgeber einen unkomplizierten, sicheren, verwaltungsarmen und auch steuerlich attraktiven Weg der betrieblichen Alterversorgung. Und Ihre Mitarbeiter können sich auf eine sichere Zusatzrente im Alter freuen.
Die Funktionsweise der Pensionskasse:
Die Pensionskasse ist eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.
Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer. Er hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer und überweisen die Beiträge für Ihren Mitarbeiter an die Pensionskasse. Diese Beiträge können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen beiden gemeinsam erbracht werden. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart Ihr Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Das geht natürlich auch mit Weihnahcts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen.
Die Kernleistungen und Möglichkeiten der Pensionskasse:
- Ab dem 65. lebensjahr hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der Rentenbeginn kann aber auch um bis zu fünf Jahre vorgezogen oder hinausgeschoben werden. Auf Wunsch ist auch eine Kapitalauszahlung möglich.
- Neben der Altersversorgung kann Ihr Arbeitnehmer auch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und/oder Hinterbliebenenversorgung einschließen. Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Ebenso ist die Vereinbarung einer Beitragsbefreiung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsrente möglich, um Einkommensverluste auszugleichen. Bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente wird im Todesfall eine Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
- Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus dem Betrieb aus, bevor die Leistung fällig wird, wird ihm die Pensionsversicherung übertragen. Der Arbeitnehmer kann sie dann mit privaten Beiträgen weiterführen oder von seinem neuen Arbeitgeber fortführen lassen.