Wer viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken im Alter. Die Unterstützungskasse bietet beste Möglichkeiten, diese steuerbegünstigt zu schließen und ist gut mit anderen Durchführungswegen kombinierbar.
Die Lösung
Die Unterstützungskasse bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. So kann die Beitragshöhe individuell vereinbart werden. Es gibt keine Betragshöchstgrenzen im Hinblick auf die Steuerfreiheit, wie zum Beispiel bei der Direktversicherung. Deshalb ist die Unterstützungskasse insbesondere für Ihre Führungskräfte bzw. besser verdienenden Mitarbeiter geeignet als Ergänzung zu bereits bestehenden betrieblichen Altersversorgungsverträgen. So lassen sich selbst große Versorgungslücken schließen.
Die Funktionsweise der Unterstützungskasse:
Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Mit der Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V. können Sie als Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter beitragen. Zu diesem Zweck wird Ihr Unternehmen ein Trägerunternehmen der VGU.
Die Versorgungsleistungen Ihrer Mitarbeiter werden in einem Leistungsplan festgelegt. Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Versorgungszusage und leisten hierfür Beiträge (Zuwendungen) an die VGU. Die VGU verwendet diese Beiträge für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungenin gleicher Höhe und stellt so die späteren Leistungen an die Mitarbeiter sicher. Dadurch werden diese Finanzmittel vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert.
Die Beiträge zur Unterstützungskasse können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen beiden gemeinsam erbracht werden. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart Ihr Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Das geht auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen.
Die Kernleistungen und Möglichkeiten der Unterstützungskasse:
- Ab dem vertraglichen Rentenbeginn hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf eine Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente. Der Rentenbeginn kann bis auf das 60. Lebensjahr vorgezogen werden. Der Rentenbeginn kann auch bis auf das 70. Lebensjahr hinausgeschoben werden, wenn Ihr Arbeitnehmer seine Rente nicht zum vereinbarten Altersrentenbeginn in Anspruch nehmen möchte.
- Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine Kapitalleistung bzw. eine Rentenleistung.
- Neben der Altersversorgung kann Ihr Arbeitnehmer auch eine Berufsunfähigkeitabsicherung einschließen. Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Ebenso ist die Vereinbarung einer Beitragsbefreiung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsrente möglich, um Einkommensverluste auszugleichen.
- Scheidet ein Arbeitsnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus dem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, bleibt sein Anspruch in vollem Umfang bestehen.