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Betriebsvermögen - Maschinen

 


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Schäden an Maschinen entstehen schneller als gedacht.

Stationäre Maschinen sind durch mögliche Bedienungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- und/oder Sicherheitseinrichtungen, Konstruktionsfehler oder weitere Gefahren ständigen Risiken ausgesetzt. Und ist erst einmal ein Schaden entstanden, kann dieser oft sehr teuer werden.

Beispielsweise kam es an einer CNC-Drehmaschine aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver. Die Schadenhöhe betrug 34.260 Euro. An einer Bogenoffsetmaschine fiel während des Betriebs ein Schraubschlüssel in das Druckwerk. Dadruch wurden der Druckzylinder und die Lagerzapfen beschädigt. Die Schadenhöhe: 21.479 Euro.

Die Lösung

Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für stationäre Maschinen gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch

- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

Versichert werden können sämtliche stationäre Maschinen und maschinellen Anlagen, wie zum Beispiel Werkzeugmaschinen (Dreh-, Fräs- und Bohrmaschinen), Strömungsmaschinen (Dampfturbinen, Kreiselpumpen), Druckmaschinen (Tiegel, Rotations- und Offsetmaschinen), Holzbearbeitungsmaschinen (Gatter, Pressen) und sonstige technische Anlagen.

Im Teilschadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt, wie zum Beispiel Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch Mehrkosten für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeiten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
Im Totalschaden wird der Zeitwert abzgl. Rest- bzw Schrottwert ersetzt.

Die Entschädigungsleistung wird jeweils um den vereinbarten Selbsterhalt gekürzt.

Maschinen - fahrbar

Schäden an Maschinen entstehen schneller als gedacht

Fahrbare oder transportable Maschinen sind durch mögliche Bedienungsfehler, Brand, Blitzschlag, Explosion, Konstruktionsfehler, Sturm, Frost oder weitere Gefahren ständigen Risiken ausgesetzt.Und die dadurch entstandenen Kosten können mitunter sehr hoch sein.

In einem Fall kippte zum Beispiel ein Autokrahn durch Überlastung um. Die Schadenhöhe betrug 59.260 Euro. In einem anderen Fall entstand an einer Holzrückmaschine ein Brandschaden, verursacht durch Selbstentzündung im Motorbereich. Die Schadenhöhe belief sich auf 43.700 Euro.

Die Lösung

Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden an fahrbaren oder transportablen Maschinen sowie deren Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub, insbesondere durch

- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Brand, Blitzschlag, Explosion

Versichert werden können fahrbare oder transportable Geräte, wie zum Beispiel Baumaschinen, Turmdrehkrane, Mobil- und Autokrane, landwirtschaftliche Maschinen oder Hub- und Gabelstapler.

Im Teilschadenfall wird die notwendige Reparatur ersetzt, wie zum Beispiel Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch Mehrkosten für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeiten. De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
Im Totalschadenfall wird der Zeitwert abzgl. Rest- bzw Schrottwert ersetzt.

Die Entschädigungsleistung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

 




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