- Betriebsschließung
- Mietverlust
- Betriebsunterbrechung / Ertragsausfall
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Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B. Masern) oder Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt, beginnend mit Tätigkeitsverboten gegen einzelne Mitarbeiter bis hin zur Schließung des gesamten Betriebs.
Versichert sind:
Vermögens- und Sachschäden, die Ihnen durch die behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen, und zwar für:
- Die Schließung des Betriebes
- Die Desinfektion des Betriebes
- Tätigkeitsverbote gegen Inhaber oder Ihre Mitarbeiter
- Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen
- Entseuchung, Brauchbarmachung zur anderweiligen Verwertung oder Vernichtung von Vorräten und Waren |