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Firmenkunden

Haftung - Umwelthaftpflichtversicherung

 


- Rechtsschutz

- Betriebshaftpflicht

- Umwelthaftpflichtversicherung

 

Am 14.11.2007 ist das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft getreten, das die EU-Umwelthaftungsrichtlinie umsetzt. Rückwirkend ab 30. April 2007 haften damit Gewerbetreibende und Freiberufler für Emissionen oder Vorfälle, die zur Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume (Biodiversität), von Gewässern und Boden führen.

Bislang bezog sich die Umwelthaftung hauptsächlich auf die Verletzung fremder Güter – der Schaden an der Umwelt selbst war nicht oder nur am Rande einbezogen.

Durch das USchadG ist das Risiko für Unternehmen erheblich gestiegen, für Schäden an der Umwelt in Anspruch genommen zu werden. Besonders umweltrelevante, gesetzlich benannte Berufstätigkeiten unterliegen dabei – auch ohne ein Verschulden – der Gefährdungshaftung; für alle anderen beruflichen Tätigkeiten besteht für Biodiversitätsschäden bereits eine Haftung bei geringster Fahrlässigkeit.



Was bedeutet das für Sie?

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass nach einem Brand einer Anlage auch die Firmen haften, die Teile zugeliefert, Reparaturen ausgeführt oder die Planung übernommen haben: Sie werden entweder direkt oder auf dem Regressweg in Anspruch genommen und müssen dann die Kosten tragen, die zur Wiederansiedlung geschützter Tier- und Pflanzenarten erforderlich sind, ggf. auch für die Sanierung von Böden und Gewässern.

Droht ein Umweltschaden, muss der Verantwortliche die erforderlichen Gegenmaßnahmen ergreifen und die zuständigen Ämter informieren. Da jetzt auch anerkannte Umweltverbände das Recht haben zu klagen, können sie Behörden verpflichten, sowohl Unternehmen als auch deren Organe persönlich für Umweltschäden in Anspruch zu nehmen.

 

Notwendig und sinnvoll: spezieller Versicherungsschutz

Die herkömmlichen Berufs-, Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtkonzepte sind auf zivilrechtliche Ansprüche zugeschnitten und decken damit bestenfalls nur Teilbereiche des neuen Gesetzes ab.

Deshalb gibt es ein Konzept für die öffentlich-rechtliche Umwelthaftung entwickelt, die Umweltschadensversicherung (USV). Sie ergänzt die Berufs-, Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung. Die Basisversion der USV deckt Schäden an fremden Böden und Gewässern sowie an der Biodiversität auf fremden Grundstücken ab. Sie erstreckt sich unter anderem auf:

- berufliche Tätigkeiten auf eigenen und fremden Grundstücken sowie eigene Betriebseinrichtungen
- Planung, Herstellung und Lieferung / Montage von umweltrelevanten Anlagen
- Schäden durch Kleingebinde bis insgesamt 1.000 Liter oder Kilogramm sowie einen Heizöltank auf dem Betriebsgrundstück mit maximal 10.000 Liter Fassungsvermögen

Wenn Sie darüber hinaus Versicherungsbedarf zum Beispiel für Umweltschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück haben, stehen Ihnen auch hierfür entsprechend erweiterte Versicherungskonzepte zur Verfügung.




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