- Flotte ab 3 Fahrzeugen
- Flotte ab 10 Fahrzeugen
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Versicherungsumfang
Kein Geld verschenken
Ein Fuhrpark kostet viel Geld. Deshalb möchten Sie kein Geld verschenken und suchen nach einer Möglichkeit, Ihre Flotte günstig zu versichern?
Die Lösung
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen die FlottenPolice umfassenden und flexiblen Kasko-Versicherungsschutz für Unternehmen mit Fuhrparks ab mindestens 10 motorisierten Fahrzeugen.
Die Besonderheit der FlottenPolice ist, dass alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung, abhängig von Ihrem bisherigen Schadenverlauf, mit einem einheitlichen Beitragssatz eingestuft werden. Je besser Ihr gesamter Fuhrpark verläuft, desto eher können Sie den günstigsten Beitragssatz von 30 % erreichen - und zwar nicht nur für ein einzelnes Fahrzeug, sondern für alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks. Neu hinzukommende Fahrzeuge werden ebenfalls mit dem einheitlichen Beitragssatz eingestuft.
Sollte Ihr Fuhrpark weniger als zehn Fahrzeuge umfassen, können Sie diese ebenfalls zu attraktiven Konditionen (z. B. in der BranchenPolice) bei uns versichern. Ab einer Fuhrparkgröße von mindestens 30 Motorfahrzeugen gibt es individuell auf Ihren Fuhrpark zugeschnittene Versicherungslösungen.
Die Leistungen hängen von der gewählten Versicherungsvariante ab:
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor privatrechtlichen Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt werden oder ein Vermögensschaden eintritt. Darüber hinaus ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Kfz-Umweltschadensversicherung enthalten, die Sie vor den Folgen eines Umweltschadens schützt, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz gegen Sie erhoben werden.
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Die Kfz-Teilkaskoversicherung schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadenursachen oder Diebstahl entstanden sind. Durch die Teilkasko ist Ihr Fahrzeug unter anderem versichert gegen
- Diebstahl
- Brand oder Explosion
- unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen, Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruchschäden
- durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden einschließlich Folgeschäden bis zu 5.000 Euro
- Die Kfz-Vollkaskoversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde oder bei einem selbstverschuldeten Unfall, auch dann, wenn Sie oder der berechtige Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht haben (ausgenommen sind das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln; in diesem Fall können wir unsere Entschädigungsleistung abhängig von der Höhe Ihres Verschuldens kürzen). Darüber hinaus ist Ihr Fahrzeug auch bei dem Transport auf einer Fähre optimal abgesichert, falls das Schiff in Seenot gerät und das Fahrzeug zum Beispiel über Bord gespült wird oder geopfert werden muss, um weiteren Schaden von den Passagieren abzuwenden.
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