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Als Hausbesitzer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen beispielsweise dann, wenn sich jemand auf dem eisglatten Gehweg vor Ihrem Haus verletzt oder es durch fehlende Außenbeleuchtung zu einem Unfall kommt. Deshalb sollen Sie mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vorsorgen.
Hinweis zum Versicherungsumfang
Durch die Privathaftpflichtversicherung sind selbst genutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser mitversichert, vermietetes Eigentum muss allerdings durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert werden.
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