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Solange ein Anhänger mit einem Personenkraftwagen verbunden ist, besteht über die Haftpflichtversicherung des Personenkraftwagens Versicherungsschutz für Schäden an Eigentum Dritter.
Sobald Sie den Hänger allerdings abhängen und ein Unfall passiert besteht hierfür kein Versicherungsschutz über die Versicherung des PKW´s.
Gegen diese Gefahr können Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung für ihren Anhänger schützen.
Diese ist zu sehr geringen Beiträgen abzusichern.
Sinnvolle Ergänzung - Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Errechnen Sie hier Ihr individuelles Angebot.
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