AKTUELLES

ANSPRECHPARTNER
PHILOSOPHIE
DATEN UND FAKTEN
ANFAHRT
VIRTUELLER RUNDGANG
KFZ
REISE /-RÜCKTRITT
PFLEGEVORSORGE
KRANKENVERSICHERUNG


UNSERE PARTNER
HILFE IM SCHADENSFALL
UNSERE EMPFEHLUNGEN
HAUS UND WOHNEN
HAFTPFLICHT
KRAFTFAHRT
RECHTSSCHUTZ
BAUEN
GESUNDHEIT
VORSORGE
ALTERSVERSORGUNG
BETRIEBSVERMÖGEN
ERTRÄGE
HAFTUNG
TRANSPORTE
KRAFTFAHRT
DOWNLOADCENTER
ADRESSÄNDERUNG
KONTOÄNDERUNG
ZAHLUNGSÄNDERUNG
KONTAKTFORMULAR

EMPFEHLUNGSSCHECK
 

 

Privatkunden

Rechtsschutz - Spezialstrafrechtsschutz

 


- Privatrechtsschutz

- Berufsrechtsschutz

- Verkehrsrechtsschutz

- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

- Spezialstrafrechtsschutz

 

für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Verletzung des Strafrechs sowie für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens.

Beispiel Verkehrsbereich:

Sie fahren auf der Autobahn zu dicht auf und können nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Sie erhalten einen Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Beispiel Privatbereich:

Alle Jahre wieder - die Weihnahctsfeier im Büro. Beim Verlassen der Räume wird eine brennende Kerze übersehen, die Büroeinrichtung fängt Feuer. Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung eingeleitet.




IMPRESSUM | © 2010 DRB GmbH | www.drb-gmbh.de | info@drb-gmbh.de5