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Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Beispiel Verkehrsbereich:
Sie hatten einen Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht ersetzen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen.
Verträge im Verkehrsbereich:
- Die Reparatur Ihres Fahrzeuges wurde mangelhaft durchgeführt oder die Reparaturrechnung ist zu hoch.
- Sie werden beim Gebrauchtwagenkauf mit einem Unfallwagen hereingelegt.
- Ihr teurer Neuwagen stellt sich als Montagskauf heraus.
- Ihre Kasko-Versicherung verweigert nach einem Fahrzeugdiebstahl die Leistung, weil das Fahrzeug angeblich nicht vollständig verschlossen war.
Verwaltungs-Rechtsschutz
für dieWahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten.
Beispiele:
- Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Eigentlich ist die Zeit des Führerscheinentzuges abgelaufen, die Verwaltungsbehörde weigert sich aber trotzdem, Ihnen eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
- Weil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer mit Ihrem Fahrzeug bei "Rot" über die Kreuzung fuhr, sollen Sie künftig ein Fahrtenbuch führen.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ornungswidrigkeit.
Beispiele:
- Ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens erscheint Ihnen zu hoch.
- Sie überfahren im dichten Stadtverkehr bei Rotlicht eine Kreuzung, weil sonst der Hintermann aufgefahren wäre. Sie wehren sich gegen das verfügte Fahrverbot. |