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Ihr Recht als Mieter oder Wohnungseigentümer
Trautes Heim, Glück allein? Nicht immer, denn manchmal kann es auch bei Fragen rund um das eigene Haus oder die eigene Wohnung ungemütlich werden. Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist für Sie da, wenn der Streit mit dem Nachbarn eskaliert oder Ihr Vermieter Sie mit einer astronomischen Nebenkostenrechnung überrascht. Oder Sie Ihr Mieter immer wieder mit der Zahlung seiner Miete vertröstet.
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen
und dinglichen Rechten (z.B. Eigentum), die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Versicherungsschutz haben Sie jeweils in der Eigenschaft, die Sie im Antrag angeben, z.B. als Mieter Ihrer selbst genutzen Wohnung.
Beispiele:
- Vom Baum Ihres Nachbarn fällt eine Menge Laub auf Ihr Grundstück. Ihrem Verlangen nach Zurückschneiden des Baumes kommt Ihr Nachbar nicht nach.
- Ihr Vermieter erhöht schon zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren die Miete.
- Sie erhalten eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, weil Ihr Vermieter die Wohnung angeblich für eine kranke Verwandte benötigt.
Gut zu wissen:
Wählen Sie den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Ihr selbt genutztes Wohnobjekt, so sind alle ausschließlich selbst genutzten Wohnobjekte in Deutschland versichert, auch wenn sie von mitversicherten Personen genutzt werden - z.B. das Appartment Ihres Kindes am auswärtigen Studienort. wenn Sie eine vermietete Wohneinheit haben so gilt diese separat abzusichern. |