AKTUELLES

ANSPRECHPARTNER
PHILOSOPHIE
DATEN UND FAKTEN
ANFAHRT
VIRTUELLER RUNDGANG
KFZ
REISE /-RÜCKTRITT
PFLEGEVORSORGE
KRANKENVERSICHERUNG


UNSERE PARTNER
HILFE IM SCHADENSFALL
UNSERE EMPFEHLUNGEN
HAUS UND WOHNEN
HAFTPFLICHT
KRAFTFAHRT
RECHTSSCHUTZ
BAUEN
GESUNDHEIT
VORSORGE
ALTERSVERSORGUNG
BETRIEBSVERMÖGEN
ERTRÄGE
HAFTUNG
TRANSPORTE
KRAFTFAHRT
DOWNLOADCENTER
ADRESSÄNDERUNG
KONTOÄNDERUNG
ZAHLUNGSÄNDERUNG
KONTAKTFORMULAR

EMPFEHLUNGSSCHECK
 

 

Privatkunden

Bauen - Bauherrenhaftpflichtversicherung

 


- Feuer- Rohbauversicherung

- Bauleistungsversicherung

- Bauherrenhaftpflichtversicherung

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.

Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert.

Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.

Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.

In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt.

Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.




IMPRESSUM | © 2010 DRB GmbH | www.drb-gmbh.de | info@drb-gmbh.de5